Bahnhofsuhr Quelle: Justiz NRW
Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

Das Gericht ist telefonisch unter 02431 9602-0 zu den folgenden Sprechzeiten erreichbar:

Montag                  8 bis 12 Uhr

Dienstag                8 bis 12 Uhr   /   14 bis 15 Uhr

Mittwoch               8 bis 12 Uhr

Donnerstag          8 bis 12 Uhr

Freitag                   8 bis 12 Uhr

Termine zur persönlichen oder telefonischen Besprechung können nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten liegen.

Die Gerichtspforte ist besetzt von montags bis donnerstags von 7.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.00 Uhr und soweit es der Zugang zu öffentlichen Sitzungen erfordert.

Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu öffentlichen Sitzungen oder vereinbarten Terminen frühestens 20 Minuten vor Beginn gewährt wird!

An Wochenenden, Feiertagen und dienstfreien Werktagen ist zur Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Angelegenheiten beim Amtsgericht Mönchengladbach ein zentralisierter Eil- und Bereitschaftsdienst für den gesamten Landgerichtsbezirk Mönchengladbach eingerichtet. Hier findet an diesen Tagen kein Eildienst statt!

Unaufschiebbare Anträge, über die zwingend bereits am Wochenende, an Feiertagen oder dienstfreien Werktagen entschieden werden muss, sind daher ausschließlich beim Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach einzureichen.

Sonstige rangwahrenden oder fristgebundenen Anträge (unter anderem Grundbuchangelegenheiten, Einsprüche, Beschwerden und sonstige Rechtsmittel) sind weiterhin beim Amtsgericht Erkelenz einzureichen und werden ab dem nächsten Werktag bearbeitet.