Gerichtskontakt in Zeiten der Corona-Pandemie

Bitte wenden Sie sich grundsätzlich schriftlich an das Amtsgericht.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist mit Ausnahme von dringenden Gewaltschutzanträgen geboten!

Sofern Sie nicht auf eine Begleitung angewiesen sind, erscheinen Sie bitte alleine zu dem vereinbarten Termin. 

Bitte beachten Sie bei Besuch des Gerichtsgebäudes die Hygiene- und Abstandsregeln! Halten Sie bitte immer 1,5 Meter Abstand. Die Anlegung eines Mund-Nasenschutzes wird empfohlen.

Hier gelangen Sie zu hilfreichen Formularen und Informationen zur Terminvereinbarung: 

Angelegenheiten der Rechtsantragsstelle  

Praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen beim Amtsgericht-aber keine Rechtsberatung. Mit Ausnahme von dringenden Gewaltschutzanträgen ist eine telefonische Terminvereinbarung geboten!

Beratungshilfe

Hilfe für bedürftige Bürger zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Kirchenaustritte

Kirchenaustrittserklärungen erfolgen in Nordrhein-Westfalen ausschließlich gegenüber dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat.

Nachlassangelegenheiten

Verfahren vor dem Nachlassgericht zur Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, Erteilung eines Erbscheines. Ausschlagung des Erbes und anderes.