Gerichtskontakt in Zeiten der Corona-Pandemie
Bitte wenden Sie sich grundsätzlich schriftlich an das Amtsgericht.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist mit Ausnahme von dringenden Gewaltschutzanträgen geboten!
Sofern Sie nicht auf eine Begleitung angewiesen sind, erscheinen Sie bitte alleine zu dem vereinbarten Termin.
Bitte beachten Sie bei Besuch des Gerichtsgebäudes die Hygiene- und Abstandsregeln! Halten Sie bitte immer 1,5 Meter Abstand. Die Anlegung eines Mund-Nasenschutzes wird empfohlen.
Hier gelangen Sie zu hilfreichen Formularen und Informationen zur Terminvereinbarung:
Angelegenheiten der Rechtsantragsstelle
Praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen beim Amtsgericht-aber keine Rechtsberatung. Mit Ausnahme von dringenden Gewaltschutzanträgen ist eine telefonische Terminvereinbarung geboten!
Hilfe für bedürftige Bürger zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Kirchenaustrittserklärungen erfolgen in Nordrhein-Westfalen ausschließlich gegenüber dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat.
Verfahren vor dem Nachlassgericht zur Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, Erteilung eines Erbscheines. Ausschlagung des Erbes und anderes.