Überweisung Quelle: Justiz NRW

Den Einzug der Gerichtskosten nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens übernimmt für das Amtsgericht Erkelenz in den meisten Fällen die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab. Rechnungen und Hinweise zum Zahlungsweg erhalten Sie von dort unmittelbar.

Falls Sie seitens des Amtsgerichts Erkelenz um die Einzahlung von Kostenbeträgen gebeten werden, verwenden Sie bitte die folgende Bankverbindung:

Zahlstelle Erkelenz 

IBAN:  DE68370100500102430507

BIC:    PBNKDEFF

Geben Sie zur Vermeidung von Nachteilen auf Ihrem Überweisungsträger bitte immer das Aktenzeichen des Gerichtsverfahrens an.

Ausschließlich für Bietinteressenten bei Zwangsversteigerungen gilt hinsichtlich der vorab zu überweisenden Sicherheitsleistung folgende Bankverbindung :

Überweisung des Betrages auf das Konto der zuständigen Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) bei der
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

IBAN: DE083005 0000 0001 4748 16

BIC: WELADEDD

Bei der vorherigen Überweisung der Sicherheitsleistung müssen angegeben werden :

1. das Aktenzeichen des Verfahrens

2. das Stichwort "Sicherheit"

3. AG Erkelenz

4. der Tag des Versteigerungstermins

Die entsprechende Überweisung sollte spätestens 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin erfolgen, damit sichergestellt ist, dass der Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Der Kontoinhaber muss mit dem späteren Bieter identisch sein, da die Sicherheitsleistung sonst nicht als erbracht angesehen werden kann. Der für die Versteigerung verantwortliche Rechtspfleger wird unmittelbar von der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) über die Einzahlung informiert. Nur wenn diese Mitteilung der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) im Termin vorliegt, gilt die Sicherheitsleistung als erbracht! Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung auf Anordnung des Gerichts von der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) zurücküberwiesen.