Richter mit Akte
Die richterliche Geschäftsverteilung

Die Verteilung der richterlichen Geschäfte auf die einzelnen Richterinnen und Richter erfolgt auf der Grundlage eines jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts zu beschließenden Geschäftsverteilungsplanes. Änderungen im Laufe eines Geschäftsjahres werden ebenfalls durch das Präsidium beschlossen. Mit Hilfe des unten angegebenen Links können Sie den Geschäftsverteilungsplan für Richterinnen und Richter aufrufen.

Da der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan im Laufe des Geschäftsjahres zahlreichen Veränderungen unterliegen kann, ist alleine der jeweilige in der Verwaltungsabteilung (Zimmer 302) einzusehende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums maßgeblich.