Wichtige-Info Informationen zur Kontaktaufnahme mit der Rechtsantragsstelle

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Erkelenz stehen mit Ausnahme von dringenden Gewaltschutzanträgen nur nach Terminvereinbarung zu Ihrer Unterstützung bei Antragstellungen zur Verfügung. Dies geschieht auch zu Ihrem Vorteil, da unnötige lange Wartezeiten oder ein umsonst kommen dadurch vermieden werden. Eine Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich nicht.

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (Telefonzentrale 02431 9602-0) während der Öffnungszeiten. Der vereinbarte Termin zur persönlichen Vorsprache oder zur Telefonbesprechung kann unter Umständen auch außerhalb der Öffnungszeiten liegen. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsantragstelle werden vorrangig versuchen, Ihnen bereits telefonisch die erforderliche Unterstützung zu gewähren. Dies soll Ihnen erleichtern, Ihr Anliegen schriftlich vorzubringen.

Benötigen Sie lediglich einen Beratungshilfeschein zur Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt können Sie den Antrag dazu auf dieser Webseite unter der Rubrik Abteilungen Beratungshilfe externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab selber ausdrucken, ausfüllen und einfach nebst den dazugehörigen Belegen über Ihre Einkommenssituation hierhin übersenden oder an der Pforte abgeben. Alle weiteren notwendigen Informationen zum Ausfüllen finden Sie auch in dieser Rubrik.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Terminvereinbarung auch bei persönlicher Vorsprache an der Pforte nicht davon ausgehen können, einen persönlichen Termin auf der Rechtsantragstelle zu erhalten. 

Corona-Schutz:

  • Sofern Sie nicht auf eine Begleitung angewiesen sind, erscheinen Sie bitte alleine zu dem vereinbarten Termin. 

  • Bitte beachten Sie bei Besuch des Gerichtsgebäudes die Hygiene- und Abstandsregeln! Halten Sie bitte immer 2 Meter Abstand und legen einen Mund- Nasenschutze an.

Beachten Sie bitte, dass der Zugang zum vereinbarten Termin frühestens 10 Minuten vor Beginn gewährt wird

Die Rechtsantragstelle bietet Ihnen direkte und praktische Hilfestellung, wenn Sie Anträge und Schriftsätze an das Gericht richten wollen. Sie können beispielsweise Klagen, Klageerwiderungen, einstweilige Verfügungen/Anordnungen und andere Erklärungen dort zu Protokoll geben.

Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger geben Ihnen Formulierungshilfen und achten darauf, dass Form und Fristen eingehalten werden. Eine kostenlose und umfangreiche rechtliche Beratung darf die Rechtsantragstelle Ihnen jedoch nicht geben. Für Rechtsberatung sind nach dem Rechtsberatungsgesetz ausschließlich die Angehörigen der rechtsberatenden Berufe - insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - zuständig.

Wenn Sie einen Antrag oder eine Erklärung zu Protokoll geben wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
  • ein Anschreiben des Gerichts, aus dem sich das Aktenzeichen des Verfahrens und der Verfahrensgegenstand ergeben,
  • sofern vorhanden, nötige Beweismittel (z.B. Verträge, Quittungen, Bestätigung von Zeugen oder Korrespondenz mit der Gegenseite)
  • bei einstweiligen Anordnungen zusätzlich jede Dokumentation über den Sachverhalt (z.B. Kopie einer Strafanzeige, Chatverläufe, ärztliches Attest).
  • Belege über die finanzielle Situation (z.B. Lohnbescheinigung, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge).

Können Sie Ihren Sachvortrag nicht mit geeigneten Beweismitteln belegen, bleibt noch die Möglichkeit Ihre Angaben nach einer entsprechenden Belehrung an Eides statt zu versichern.

Beachten Sie bitte die Sprechzeiten der Rechtsantragstelle des für Sie zuständigen Gerichts.

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